Service-Bedingungen crossinx GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die crossinx Service-Bedingungen regeln, ggf. neben dem Service-Vertrag, der von diesen Service-Bedingungen abweichende individualvertraglich vereinbarte Bedingungen enthalten kann, das vertragliche Verhältnis zwischen der crossinx GmbH, Hanauer Landstr. 521, 60386 Frankfurt und dem Kunden. Die crossinx Service-Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB des Kunden erkennt crossinx nicht an, es sei denn, crossinx hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Solche AGB gelten auch dann nicht als vereinbart, wenn crossinx in Kenntnis solcher AGB Dienste für den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

2. Qualitätssicherung

2.1 Änderungen der Leistungsbeschreibung können vom Auftraggeber schriftlich beantragt werden. crossinx verpflichtet sich, die beantragte Änderung zu analysieren und dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot über die Realisierung zu unterbreiten. In seinem schriftlichen Änderungsangebot wird crossinx die für die Realisierung der Veränderungen erforderlichen einzelnen Leistungen sowie die technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf den anschließenden Betrieb und die betroffenen Projekte spezifizieren. Das Angebot hat einen verbindlichen Termin für den Abschluss der Implementierung der Änderung zu enthalten. Bei Nichteinigung über die beantragte Änderung wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.

Ist eine ungeänderte Fortführung des Projekts ohne die beantragte und begründete Änderung für einen Vertragspartner nicht zumutbar, so kann jeder Vertragspartner den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Auftragnehmer erhält die vereinbarte Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.

 

2.2 Für die vollständige Abnahme müssen folgende Kriterien getestet werden:

·       Technische Verbindung zum Auftraggeber (Datenkonvertierung, Datenübertragung)

·       Sofern crossinx PDF Daten erzeugt, wird eine schriftliche Abnahme des Layouts durch den Auftraggeber benötigt

·       Kompletter Durchlauf von Testdaten zwischen Auftraggeber und einem Geschäftspartner, sofern die Parteien entsprechende Daten und Systeme bereitstellen können

Nur die Umsetzung des PDF Formats wird formal abgenommen. Grundlage für die Abnahme bildet die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers. Weitere Leistungen gelten mit tatsächlicher Durchführung bzw. Produktivsetzung als erbracht.

 

3. Service-Level

3.1 Die Betriebszeit der von crossinx eingerichteten Plattform beträgt grundsätzlich 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag. Die Mindestverfügbarkeit beträgt 99,7% der Betriebszeit in der Kalenderwoche. Bei der Berechnung der Betriebszeit werden folgende Ausfallzeiten nicht berücksichtigt: (a) Reguläre Wartungszeiten, (b) Ausfallzeiten, die nicht von crossinx zu vertreten sind und (c) Nichtbetriebszeiten, denen der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.

crossinx behält sich vor, bis zu 4% der monatlichen Betriebszeit für Wartungsarbeiten zu nutzen (reguläre Wartungszeiten). Dabei wird crossinx auf berechtigte Interessen des Auftraggebers Rücksicht nehmen.

 

3.2 Für Informationen und Fragen oder Problemen beim Austausch von elektronischen Dokumenten steht das Support-Team von crossinx zu Verfügung:

Telefon:   0180 50 200 11 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil abweichend; in Verbindung mit einem Service-Vertrag)

0900 10 200 11 (1,99 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil abweichend; in Verbindung mit einem Pre-Paid Paket)

Email:       support.de@crossinx.com

Personell besetzter Support ist Wochentags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erreichbar, nicht jedoch an Feiertagen des Landes Hessen. Die Vorfälle, die wochentags zwischen 17:00 und 9:00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen des Landes Hessen per E-Mail oder Fax empfangen werden, werden durch den personell besetzten Support unverzüglich ab 9:00 Uhr des folgenden Werktags analysiert.

 

4. Haftung

crossinx haftet für andere Schäden als Personenschäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von crossinx oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung von crossinx für Sach- und Vermögensschäden ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Eine Haftung für die Verletzung einer vertraglichen Garantie sowie aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet crossinx nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich ist, es sei denn die Datensicherung ist Gegenstand der vertraglichen Verpflichtungen.

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber crossinx verjähren zwei Jahre nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

Für die Einhaltung eventuell bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der crossinx übersandten Daten, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Übernahme dieser Pflichten durch crossinx findet nicht statt.

Hinsichtlich der Datenkonvertierung gelten folgende besondere Bestimmungen: crossinx haftet nicht für die Konvertierung von Daten, die weder in der Formatbeschreibung noch in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Testdaten aufgeführt werden. crossinx haftet auch nicht, wenn das vereinbarte Datenformat nachträglich ohne Zustimmung von crossinx vom Auftraggeber geändert wird. Sofern crossinx eine Datenkonvertierung vornimmt, haftet crossinx nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und eventuelle Mängel der zusätzlich vom Auftraggeber eingebrachten Daten, insbesondere der Daten außerhalb der eigentlichen Konvertierung, wie beispielsweise Rundungsstellen, Datumsformate, Nachkommastellen.

 

5. Vollmacht elektronische Signaturen

Diese Vollmacht ist eine einseitige Autorisierung für die Auslagerung des elektronischen Rechnungsversands und dient ausschließlich der Erfüllung steuerrechtlicher Anforderungen.

crossinx übernimmt für den Auftraggeber Services für den elektronischen Rechnungsaustausch. Darunter fallen auch die Erstellung und die Verifikation elektronischer Signaturen durch seinen Partner TrustWeaver.

Diese Vollmacht bezieht sich nicht auf Rechte und Pflichten betreffend die wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Aspekte des elektronischen Rechnungsversands oder der Ausstellung von elektronischen Signaturen. Diese Aspekte sind in anderen Bereichen dieses Vertrages geregelt.

Solange nicht anderweitig vereinbart autorisiert diese Vollmacht weder crossinx noch TrustWeaver generell im Namen des Auftraggebers zu handeln. Die Vollmacht kann durch einfache Mitteilung an crossinx jederzeit widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt behält die Vollmacht ihre Gültigkeit.  

Der Auftraggeber autorisiert TrustWeaver hiermit, seine elektronischen Rechnungsdaten, die noch keine Originalrechnungen darstellen, von crossinx zu empfangen und elektronisch im Namen des Auftraggebers zu signieren.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden und bestätigt was folgt:

a)     TrustWeaver wird derartige elektronische Signaturen mit privaten Schlüsseln anwenden, die von autorisierten Dienstleistern für die Erstellung von Zertifikaten herausgegeben wurden. Diese Dienstleister stehen in vertraglicher Beziehung zu TrustWeaver. 

b)     crossinx hat das Recht, falls notwendig, einen Text auf der Rechnung hinzuzufügen, der die Erstellung der Rechnung durch einen Dritten kenntlich macht.

Diese Vollmacht dient der Erfüllung aller Anforderungen des anwendbaren Rechts für elektronische Rechnungen und gilt für alle Parteien des elektronischen Rechnungsprozesses. Dies beinhaltet ausdrücklich Dritte (z.B. crossinx und TrustWeaver), die im Namen des Auftraggebers handeln. Rechtlich bleibt der Auftraggeber für den Versand der Rechnungen verantwortlich.

Diesbezüglich erklärt sich der Auftraggeber einverstanden und bestätigt was folgt:

a)     Der Auftraggeber bleibt gegenüber den Steuerbehörden für die Rechnungen selbst und deren Auswirkungen, insbesondere in bezug auf die Mehrwertsteuer, verantwortlich. Unter anderem bleibt der Auftraggeber, falls relevant, verantwortlich für die Meldung und die Bezahlung der Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern als wären die Rechnungen direkt vom Auftraggeber ausgestellt worden.   

b)     Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechnungsdaten an crossinx zu übermitteln, die unter anwendbarem Recht nicht im Namen des Auftraggebers von Dritten erstellt und versendet werden dürften.

c)     Der Auftraggeber ist verpflichtet, crossinx innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung der Rechnungsdaten zu informieren, sollte er noch keine Kopie der Originalrechnung oder keinen online Zugang hierzu erhalten haben.

d)     Der Auftraggeber ist verpflichtet, crossinx innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Originalrechnungen zu informieren, sollte er Fehler in den Rechnungen feststellen.

e)     Sollte der Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen crossinx nicht informiert haben, so werden die Rechnungen als gültig erachtet. Soweit unter anwendbarem Recht möglich, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, diese, im obigen Sinne gültig ausgestellten Rechnungen, nicht in Zweifel zu ziehen.

f)      Der Auftraggeber verpflichtet sich, crossinx bezüglich Änderungen zu informieren, die die Gültigkeit dieser Vollmacht oder die korrekte Erstellung elektronischer Rechnungen des Auftraggebers durch TrustWeaver im Rahmen dieser Vollmacht betreffen.

g)     Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass alle rechtlich notwendigen Anforderungen für den Prozess elektronischer Rechnungen sowohl bei ihm selbst als auch bei eventuell eingesetzten Dienstleistern, die nicht Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung sind, erfüllt werden. 

Solange nicht anderweitig mit crossinx vereinbart erklärt sich der Auftraggeber einverstanden und bestätigt was folgt:

Beim Ausstellen von Rechnungen im Rahmen dieser Vollmacht handelt es sich nicht um “self-billing” (die Ausstellung von Rechnungen durch den Käufer im Namen des Verkäufers). Daher sind diese Rechnungen auch nicht Gegenstand der rechtlichen Anforderungen für “self-billing”. 

Für den Fall, dass die Finanzbehörden eine Rechnung, die im Rahmen dieser Vollmacht ausgestellt wurde, trotzdem als „self-billing“ bewerten, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden und bestätigt was folgt:

·       Alle oben genannten Bedingungen hinsichtlich der Einhaltung steuerrechtlicher Anforderungen gelten analog für das mutmaßliche „self-billing“.

·       Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle weiteren, für ihn anwendbaren gesetzlichen Anforderungen für den „self-billing“ Prozess, von Käufer und Verkäufer erfüllt werden. 

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt im Rahmen seiner Mitwirkungsverantwortung sicher, dass alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Auftraggeber:

·       geeignete Vorkehrungen trifft, dass im Fall einer Zerstörung, Löschung oder Veränderung von Daten, Dateien oder Programmen diese rekonstruiert werden können, insbesondere eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen.

·       frühzeitig, dass heißt bis zum Start erster Tests, repräsentative und bezüglich Datenqualität und -menge betriebsübliche, konsistente Testdaten für System- und Abnahmetests zur Verfügung stellt.

·       dafür Sorge trägt, dass Inhaber von Passwörtern diese geheim halten und Dritten nicht offenbaren. Er wird diese Personen diesbezüglich instruieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, crossinx über das Ausscheiden eines jeden Passwort-Inhabers zu informieren und jeglichen Verdacht einer Manipulation an den Passwörtern crossinx unverzüglich zu melden.

·       hinsichtlich der durch crossinx übermittelten Daten in regelmäßigen Abständen Virenkontrollen auf seinen Systemen durchführt und die entsprechenden Datenbestände mittels Speicherroutinen periodisch sichert.

·       crossinx über Rundungsparameter, Datumsformate oder die Anzahl der gewünschten Nachkommastellen rechtzeitig informiert und diese über eine reine Transformation hinaus gehenden Daten selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

Die Vertragspartner können im Laufe des Projekts gemeinsam zusätzliche Mitwirkungspflichten definieren.

Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungen des Auftraggebers für den Auftragnehmer ein Mehraufwand, ggf. auch in Form von Wartezeiten entsteht oder Arbeiten wiederholt werden müssen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Mehraufwand in begründeter Höhe gesondert in Rechnung zu stellen. Die Wartezeiten sind gemäß der vereinbarten Stundensätze zu vergüten.

 

7. Vertraulichkeit; Datenschutz

Die Parteien werden die Ihnen bei Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich behandeln und verpflichten sich, diese Unterlagen und Informationen Dritten nicht zu offenbaren. Dies gilt nicht soweit diese bereits veröffentlicht sind, dem Vertragspartner bereits vor ihrer Bekanntgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt waren, dem Vertragspartner durch Dritte bekannt werden, welche diese Informationen rechtmäßig besitzen oder der Vertragspartner zur Offenlegung von Gesetzes wegen verpflichtet ist.

crossinx verarbeitet die Daten des Auftraggebers in dessen Auftrag. crossinx verpflichtet sich, die vom Auftraggeber erhaltenen Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zur verarbeiten oder zu nutzen und dabei die nach der Anlage zu § 9 BDSG erforderlichen Maßnahmen zu beachten.

crossinx verpflichtet sich, die crossinx zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten oder zu nutzen sowie vertraulich zu behandeln. Weisungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. crossinx wird die Daten weder für eigene Zwecke verarbeiten oder nutzen noch an Dritte weitergeben. Die Einschaltung von Dritten zur Datenverarbeitung ist crossinx nur mit Erlaubnis des Auftraggebers gestattet. Diese Erlaubnis ist für die Nutzung eines externen Rechenzentrums nicht notwendig. Zur Vertragserfüllung ist crossinx zur Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitungen und Nutzungen der Daten, soweit die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt, berechtigt.

crossinx trägt dafür Sorge, dass die Daten nur solchen Mitarbeitern bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und die über die Bestimmungen des BDSG belehrt sowie nach § 5 BDSG schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet wurden.

crossinx gibt alle Daten, die der Auftraggeber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt hat auf Verlangen des Auftraggebers, spätestens zum Ende des Vertragsverhältnisses an diesen zurück.

Wenn crossinx der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzgesetze verstößt, ist crossinx berechtigt, die Durchführung einer speziellen Weisung auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Zur umfassenden rechtlichen Prüfung ist crossinx nicht verpflichtet. Stellt der Auftraggeber Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung durch crossinx fest, weist er crossinx unverzüglich auf diese hin.

 

8. Rechte bei Mängel (Gewährleistung)

Erbringt crossinx seine Dienstleistungen nicht in der vertraglich vereinbarten Art und Güte, so wird crossinx zunächst nachbessern und versuchen, die geschuldete Leistung in der geschuldeten Art und Güte zu erbringen. Schlägt diese Nachbesserung  fehl, ist der Auftraggeber berechtigt die gezahlte Vergütung zu mindern und im Wiederholungsfall den Vertrag zu kündigen, wenn es sich um solche wesentlichen Leistungsbestandteile handelt ohne deren volle Tauglichkeit die Leistungserbringung im übrigen für den Auftraggeber ohne Interesse ist.  Weitergehende Ansprüche sind, sofern crossinx nicht Vorsatz zu Last fällt, ausgeschlossen.

 

9. Verschiedenes

crossinx ist berechtigt, Dritte bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzusetzen. Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von crossinx berechtigt.

Die Parteien sind nicht berechtigt, sich gegenseitig rechtsgeschäftlich zu vertreten.

Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen crossinx und dem Auftraggeber. Dritten, die bereitgestellte Daten auch ohne vertragliche Beziehung zu crossinx einsehen können, entstehen aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen crossinx und dem Auftraggeber keine vertraglichen Ansprüche gegen crossinx.

Die von crossinx angebotenen Dienste dürfen nur für eigene geschäftliche Zwecke des Auftraggebers in Anspruch genommen werden. Eine Überlassung dieser Dienste an Dritte oder die Duldung einer Nutzung dieser Dienste durch Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nicht gestattet.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen crossinx und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand Frankfurt am Main oder nach Wahl von crossinx der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem von den Parteien wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

 

10. Vergütung

Der Kunde bezahlt crossinx für die in Anspruch genommenen Leistungen die Preise gemäß dem ggf. abgeschlossenen Service-Vertrag.

Ansonsten gelten die Regelungen für den Erwerb eines Pre-Paid-Paketes. Die Auswahl und der Kauf eines Pre-Paid Paketes erfolgt ausschließlich über Internet. Die Nutzung des kostenpflichtigen telefonischen Kundensupports ist werktags zwischen 9 und 17 Uhr möglich. Abhängig vom Geschäftspartner können unterschiedliche Transaktions-gebühren berechnet werden. Die für den Versand von elektronischen Rechnungen benötigte qualifizierte elektronische Signatur bzw. das Verifikationsprotokoll beim Empfang elektronischer Gutschriften ist darin enthalten. Wird der Vertrag nach vollständiger Nutzung des Guthabens nicht gekündigt bzw. ein anderes Pre-Paid Paket gewählt, verlängert sich der Vertrag automatisch und ein neues Pre-Paid Paket wird in Rechnung gestellt. Die Laufzeit der Pre-Paid Pakete ist nicht beschränkt.

Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Kosten für Dienstleistungen von crossinx, die nicht nach der Anzahl der Transaktionen abgerechnet werden, werden nach Abnahme durch den Auftraggeber ermittelt und in Rechnung gestellt. Einrichtungsgebühren sind nach Vertragsunterschrift fällig.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass crossinx ihm Rechnungen in elektronischer Form stellt.

 

11. Verwendung für Referenzzwecke

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Im Übrigen bedarf die Nennung der jeweils anderen Partei in der Öffentlichkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Partei.